Wir arbeiten grundsätzlich auf der Basis der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der gültigen Fassung ab dem 01.01.2017. Diese beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB auf 8,33 SZR/kg; max. 1,25 Mio. Euro je Schadenfall bzw. 2,5 Mio. Euro je Schadenereignis; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg bei unbekanntem Schadensort. Bei verfügter Lagerung haften wir mit 8,33 SZR/kg, abweichend von Ziffer 24.1.2 ADSp bis maximal 50.000 Euro je Schadenfall. Handelt es sich um einen Schwertransport finden in erster Linie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (AGB-BSK Kran und Transport 2020) Anwendung. Handelt es sich um internationale Straßentransporte gilt die CMR, ergänzend die ADSp bzw. bei Schwertransporten die AGB-BSK.
Die Haftung des Spediteurs für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Schäden bei verfügten Lagerungen, Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrags, der bei Verlust des Gutes nach Ziffer 23.3.1 / 23.3.2 ADSp zu zahlen wäre, höchstens 125.000 Euro.
Bei Lagergeschäften werden abweichend von den Ziffern 24.1.1 und 24.1.2 der ADSp die Haftungsbegrenzungen auf 8,33 SZR für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung, höchstens 50.000 EUR je Schadenfall angehoben.
Wir sind im Besitz der jeweils erforderlichen Verkehrshaftungspolicen.
Die AGB vollständig aus Download:
AGB-BSK Kran und Transport 2020
Ergänzend im Falle von Montagen / Verpackungen:
Allgemeine Verpackungsbedingungen
Rechtliche Grundlagen